Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

der Carniacs Detailing GbR, Wiechernstraße 22, 67722 Winnweiler Vertreten durch die Gesellschafter: Sascha Heidt, Marc Kreis (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) Stand: 10.10.2025

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge über die Durchführung von Fahrzeugpflege- und Fahrzeugaufbereitungsleistungen (nachfolgend „Leistungen“) zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang

 

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

Der Auftrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Terminbestätigung bzw. die Auftragsannahme durch den Auftragnehmer zustande.

Der konkrete Leistungsumfang sowie der voraussichtliche Preis werden in einer Auftragsbestätigung oder einem Auftragsschein festgehalten, der vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten zu unterzeichnen ist.

Mündliche Preisangaben oder Angaben auf Informationsmaterial dienen lediglich einer groben Orientierung und sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich im Auftragsschein festgehalten wurden.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

 

Die vereinbarten Preise verstehen sich als Endpreise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben und diese folglich auch nicht auf der Rechnung ausgewiesen.

Die Zahlung des vereinbarten Preises ist sofort und ohne Abzug bei Abholung/Rückgabe des Fahrzeugs fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde (z.B. Zahlung auf Rechnung für Firmenkunden).

Zahlungen erfolgen in der Regel bar oder per PAYPAL.

Bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin oder einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin, kann der Auftragnehmer eine angemessene Ausfallpauschale in Höhe von 10% des voraussichtlichen Auftragswertes, maximal jedoch 50€ in Rechnung stellen, sofern der Auftragnehmer den Termin nicht anderweitig vergeben konnte. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens oder dessen Nichtentstehung unbenommen.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Zustand des Fahrzeugs

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Wertsachen und lose Gegenstände vor Übergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für den Verlust von im Fahrzeug verbliebenen Gegenständen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Verlust ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen.

Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer auf empfindliche oder schadhafte Stellen am Fahrzeug, insbesondere elektrische/elektronische Bauteile (z.B. Alarmanlagen, Hi-Fi-Anlagen) sowie bereits vorhandene Lack-, Interieur- oder Glasschäden, unaufgefordert und schriftlich im Auftragsschein hinweisen.

Bei stark verschmutzten Innenausstattungen kann der Einsatz von aggressiveren Chemikalien zu leichten Farbveränderungen oder Abweichungen führen. Der Kunde wird hierüber vorab informiert. Ein daraus resultierender Sachmangel liegt nicht vor.

 

§ 5 Haftung und Gewährleistung (Mängelansprüche)

 

Die Haftung des Auftragnehmers für Sach- und Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Gewährleistungsansprüche (Reklamationen) können nur unverzüglich nach erbrachter Leistung bei Abholung des Fahrzeugs geltend gemacht werden. Die durchgeführten Leistungen und der Zustand des Fahrzeugs sind bei Übergabe gemeinsam mit dem Auftragnehmer zu überprüfen.

Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder unzumutbar ist, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die vor der Aufbereitung bereits vorhanden waren (z.B. Kratzer, Dellen, defekte Antennen, unfachmännisch montiertes Zubehör), es sei denn, diese wurden durch die Arbeit des Auftragnehmers vergrößert oder verursacht.

 

§ 6 Dokumentation des Fahrzeugzustandes

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zustand des Fahrzeugs vor Beginn der Arbeiten (insbesondere Vorschäden) fotografisch zu dokumentieren.

 

§ 7 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.

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